FAQ zur schriftlichen GV 2021

26.03.2021
Die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen beeinflussen seit Monaten unser aller Leben. Sie wirken sich ebenfalls auf unser Vereinsleben aus. Im vergangenen Jahr konnten wir unsere GV eine Woche vor dem Lockdown durchführen aber in diesem Jahr müssen wir die Generalversammlung auf dem schriftlichen Weg durchführen. Um die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, hat der Bundesrat die Covid-19 Verordnung 3 erlassen. Diese Verordnung ist vorerst bis 31.12.2021 gültig und steht als Gesetz u.a. auch über unseren RRCS-Statuten. Damit die schriftliche Generalversammlung regel- und gesetzeskonform geplant und durchgeführt werden kann, musste sich der Vorstand bei der Planung juristisch begleiten lassen. Alle Unterlagen die unseren Mitgliedern zugestellt wurden, sind vorgängig juristisch geprüft und abgesegnet worden.

Verständlicherweise sind Fragen aufgekommen, die wir juristisch abgeklärt und nachstehend zum besseren Verständnis gerne beantworten wollen.

Warum wird die GV nicht auf das kommende Jahr verschoben, wenn diese wieder mit physischer Präsenz durchgeführt werden kann?
Gemäss RRCS-Statuen (Art. 19) muss jährlich bis Ende April eine Generalversammlung durchgeführt werden.

Kann an einer schriftlichen Generalversammlung ein Ordnungsantrag gestellt werden?
Selbstverständlich kann ein solcher gestellt werden, aber da die Generalversammlung in ihrer Gesamtheit nicht darüber abstimmen kann, entfällt diese Möglichkeit bei einer schriftlichen Generalversammlung.

Warum muss ich den Abstimmungsbogen unterschreiben?
Es muss sichergestellt werden, dass es sich bei der abstimmenden Person um ein stimmberechtigtes RRCS-Mitglied handelt. Bei einer GV mit physischer Präsenz tragen sich die Anwesenden in einer Präsenzliste ein. Mitglieder erhalten dort ihren Stimmrechtsausweis.

Ich möchte geheim abstimmen
Gemäss Art 24 Abs. 5 der RRCS-Statuen erfolgen die Wahlen und Abstimmungen offen. Eine geheime Wahl kann an einer GV mit physischer Präsenz beantragt und darüber abgestimmt werden. Die Möglichkeit, dass alle Teilnehmenden der GV über den Antrag abstimmen, entfällt bei einer schriftlich durchgeführten Generalversammlung. Deshalb ist bei einer schriftlichen durchgeführten Generalversammlung eine geheime Abstimmung nicht vorgesehen.

Ich will nicht, dass jemand sieht, wie ich abgestimmt habe.
Das Abstimmungsverhalten wird nicht protokolliert. Es werden nur die Stimmen ausgezählt.

Ich will nicht, dass mein Abstimmungsbogen dem Präsidenten zugestellt wird.
Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften werden die Wahlunterlagen erst an der GV vom 24.04.2021 im Beisein der Notarin geöffnet und ausgezählt.

Was passiert nach der Auszählung der Abstimmungsunterlagen
Nach der Auszählung der Stimmen wird ein Protokoll erstellt. Dieses wird nach Fertigstellung allen Mitgliedern per Post zugestellt.


Es mag sein, dass diese Ausführungen nicht alle Fragen beantworten. Sie dürfen allerdings versichert sein, dass der Vorstand im Wissen um die besonderen Anforderungen an eine schriftliche Generalversammlung gemäss Covid-Verordnung 3 eine Notarin beauftragte, die Wahl und Abstimmung zu begleiten. Aus Sicht des Vorstandes ist somit sichergestellt, dass Wahl und Abstimmung ordnungsgemäss ablaufen.

In diesem Sinn danke ich Ihnen für Ihr Vertrauen in den Vorstand und freue mich auf eine zahlreiche Teilnahme an dieser einmaligen, schriftlichen Generalversammlung.

Namens des Vorstandes

Jürg Fluri
Präsident RRCS