Deckrüde "Ayan" besteht Gehorsamsprüfung

27.06.2023
Wir freuen uns immer wieder, wenn uns unsere Mitglieder Ihre Prüfungserfolge mitteilen.
Uns erreichten nun die News von unserem Mitglied Regula Ryser, welche mit ihrem Rüden "Kuwa Makini Ayan Dumisha" die Gehorsamsprüfung gemäss gültiger Prüfungsordnung des Berner Jägerverbandes erfolgreich bestanden hat. 

Wir gratulieren ganz Herzlich zu der bestandenen Prüfung und wünschen weiterhin viel Erfolg im Jagdhundewesen. 

Folgendes musste "Ayan" bei der Prüfung ablegen:

Leinenführigkeit: Die Leinenführigkeit wird am besten beim Durchschreiten eines dichten Stangenholzes geprüft. Der Hundeführer soll auf Kommando des Richters das Tempo verändern und stehen bleiben können, wobei der Hund ebenfalls anzuhalten hat. Der Hund soll dabei seinen Führer nicht behindern; er muss insbesondere von selbst auf der richtigen Seite der Stangen herumgehen. Der Hundeführer darf den Hund nicht an der Umhängeleine leiten, sondern hat diese freihängen zulassen.

Ablegen und Schussruhe: Der Hundeführer pirscht mit dem angeleinten Hund zu einem vom Richter festgelegten Punkt. Dort legt er den Hund frei ab oder leint ihn im eigenen Ermessen an einem jagdlichen (z.B. Rucksack) oder festen Gegenstand (z.B. Baum) an. Alles soll mit grösster Ruhe verlaufen, wie auf einem Pirschgang. Danach entfernt sich der Hundeführer mit dem Richter soweit vom abgelegten Hund, bis dieser ihn nicht mehr eräugen kann. Nach Erreichen der Deckung wird eine Minute gewartet, dann gibt der Revierführer oder der Richter einen Schrotschuss ab. Nach dem Schuss wird wieder eine Minute gewartet, danach kehrt der Hundeführer langsam zum Hund zurück.

Appell: Der Appell kann nachfolgenden zwei Methoden geprüft werden, wobei der Hundeführer dem Richter zu Beginn dieses Prüfungsfachs die gewählte Methode mitteilt. Der Hund, soll in bei beiden Methoden rasch und freudig herankommen. Der Hundeführer leint den Hund danach sofort wieder an. Methode 1 Der Hundeführer lässt seinen Hund im offenen Feld frei und schickt ihn voran. Sobald sich der Hund mindestens auf 30 m vom Hundeführer entfernt hat, gibt der Richter dem Hundeführer das Kommando, den Hund durch Sicht- und/oder Hörzeichen heranzurufen. Löst sich der Hund zu wenig weit vom Hundeführer, kann der Appell nach Methode 2 wiederholt werden. Methode 2 Der Hundeführer befiehlt seinen Hund an einer vom Richter vorgegeben Stelle ins «Sitz». Danach entfernt sich der Hundeführer mindestens 30m vom Hund und ruft diesen dann auf Kommando des Richters durch Sicht und/oder Hörzeichen ab

Kuwa Makini Ayan Dumisha von Regula Ryser

Kuwa Makini Ayan Dumisha von Regula Ryser